Forschungszulage (FZulG)
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) / BSFZ
KI-Zusammenfassung
Steuergutschrift von 25 % bzw. 35 % (KMU) auf förderfähige F&E-Personalkosten, jährlich bis 2,5 Mio. € möglich.
Originaltext mit KI-Annotation
Markierte Passagen wurden vom LLM als zentrale Förder-Aspekte identifiziert.
Die Forschungszulage ist die erste steuerliche Forschungsförderung Deutschlands und ergänzt bestehende Zuschussprogramme. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Größe, Branche und Gewinnsituation. Begünstigt werden Personalkosten für F&E-Vorhaben sowie 60 % der Aufträge an Dritte. Die Zulage beträgt seit 2024 25 % der Bemessungsgrundlage, KMU profitieren von einem Aufschlag auf 35 %. Maximale Bemessungsgrundlage: 10 Mio. € pro Jahr, was eine jährliche Zulage von bis zu 3,5 Mio. € ermöglicht. Die Zulage wird über die Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet — bei Verlust als Auszahlung.
Offizielle Direktlinks
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Eckdaten
- Volumen
- bis 3,5 Mio. €
- Förderquote
- bis 35 %
- Frist
- Laufend, kein Stichtag
- Region
- Bund
- Unternehmensgröße
- Kleinst (< 10 MA)Klein (< 50 MA)Mittel (< 250 MA)Groß (250+ MA)Startup
- Branchen
- MaschinenbauIT & DigitalChemie & PharmaAutomotiveGesundheitBranchenoffen